50 Jahre lang Feldgeschworener: Auszeichnung für Matthias Würfl aus Auerkofen
Matthias Würfl aus Auerkofen im Gemeindegebiet Attenhofen hat von Albert Füracker, dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat, die Ehrenurkunde für seine 50-jährige Tätigkeit als Feldgeschworener verliehen bekommen. Im Auftrag des Ministers hat Landrat Martin Neumeyer dem Geehrten die Urkunde ausgehändigt.
Das Feldgeschworenenwesen in Bayern ist eines der ältesten noch vorhandenen Ehrenämter in der kommunalen Selbstverwaltung und immaterielles Kulturerbe. Feldgeschworene wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Im Rahmen der Attenhofener Gemeinderatssitzung nahm Matthias Würfl zahlreiche Gratulationen für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit entgegen.
Im Bild: Matthias Würfl aus Auerkofen (2.v.l.), flankiert von Landrat Martin Neumeyer (links), Attenhofens Bürgermeister Franz Stiglmaier (2.v.r.) und Sebastian Böcker vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Abensberg (rechts), wurde für seine 50-jährige Tätigkeit als Feldgeschworener geehrt.
Was ist das Ehrenamt Feldgeschworener?
Die Institution der Feldgeschworenen, im Volksmund auch „Siebeneramt“ genannt, ist eines der ältesten noch vorhandenen Ehrenämter in der kommunalen Selbstverwaltung. In Bayern gibt es ca. 27.000 Feldgeschworene. Sie wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Die Feldgeschworenen sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit und Bewahrung des Siebenergeheimnisses durch Eidesform auf Lebenszeit verpflichtet und gewählt und können von ihrem Amt nur aus besonderen Gründen zurücktreten, z. B. Krankheit.
Das „Feldgeschworenenwesen in Bayern“ wurde als lebendige und traditionsreiche Kulturform im Dezember 2016 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Wurzeln des Feldgeschworenenamtes lassen sich bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Das Feldgeschworenenwesen entstand aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die wiederum aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren.
Die Aufgaben der Feldgeschworenen sind geregelt im Bayerischen Abmarkungsgesetz und in der Feldgeschworenenordnung.
Danach sind die Gemeinden verpflichtet, in ihrem Gemeindegebiet vier bis sieben Feldgeschworene zu bestimmen. Für die Dienstaufsicht sind die Gemeinden und für die Fachaufsicht ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zuständig.
Sie haben Vorbildfunktion für die Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die auf Lebenszeit bestellten Feldgeschworenen sind eine bewährte und wichtige Einrichtung und oftmals Garanten des Rechtsfriedens.
Die Hauptaufgabe der Feldgeschworenen besteht in der Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücksgrenzen (Beschaffen von Abmarkungsmaterial und -gerät, Setzen von Grenzsteinen), u.a. auch bei allen Vermessungen anwesend zu sein, die Grenzzeichen zu setzen und Grenzbegehungen vorzunehmen. Neben dieser Tätigkeit sind die Feldgeschworenen ein sehr wichtiges Bindeglied zwischen dem Grundeigentümer und dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Sie kennen in der Regel die Grundstückseigentümer und besitzen vor allem umfangreiche Ortskenntnisse. Dies ist für die Arbeit der Geometer des Vermessungsamts besonders wichtig.
Durch ihre Ortskenntnis, ihre Erfahrung und den Respekt, den die Ehrenamtlichen in der Bevölkerung genießen, könnten die Feldgeschworenen oft auf „diplomatischem Wege“ viele Grenzstreitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder schlichten.
Das „Siebenergeheimnis“, wonach der Feldgeschworene mit geheimen Zeichen kontrollieren kann, ob das Grenzzeichen richtig liegt oder unbefugt versetzt wurde, umgibt seit jeher ein besonderes Mysterium.
Text aus der Laudatio von Landrat Martin Neumeyer
Foto: Margarita Limmer, Landratsamt Kelheim