Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 bereitgestellt vom Landratsamtes Kelheim.

Wann ist die Wahl?

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 24. September 2017 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Im Landkreis Kelheim dürfen am 24. September 2017 insgesamt ca. 88.700 Bürgerinnen und Bürger an der Bundestagswahl teilnehmen.

Interessante Links:

Seite mit vielen Interessanten Infos:
www.bundestag.de/bundestagswahl

Welches Partei-Programm passt zu mir – der Klassiker:
www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017/

Alternative zum Wahl-O-Mat – der WahlSwiper:
https://movact.de/wahlswiper/

Wer wird gewählt?

Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten und wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Die Hälfte von ihnen wird in den 299 Bundestags-Wahlkreisen mit den Erststimmen der Wähler/-innen direkt gewählt. Die verbleibenden 299 Abgeordneten werden über die Landeslisten der Parteien bestimmt.

Der Bundestag ist das Parlament, das heißt die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und damit das wichtigste politische Entscheidungsorgan. Der Bundestag wählt unter anderem den Bundeskanzler, die Hälfte der Bundesverfassungsrichter und den Bundespräsidenten (Der Bundestag stellt hier die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Präsidenten wählt). Weiter ist der Bundestag auch für die Kontrolle der Regierung zuständig.

Wie wähle ich?

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. Im Landkreis Kelheim gibt es 130 Wahlbezirke und 47 Briefwahlvorstände. Gewählt werden darf nur in dem Wahlbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde bzw. durch Briefwahl.

Wählen kann nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden kann, kann entweder in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises Landshut oder per Briefwahl gewählt werden. Da bei der Beantragung des Wahlscheins keine Gründe mehr angegeben werden müssen, kann jedermann Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden automatisch mit dem Wahlschein versandt. Für die Aushändigung an eine andere Person als den Wahlberechtigten persönlich ist eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtigte jedem Dritten erteilen kann, notwendig; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei für den Wahlkreis Landshut gewählt. Diesen Bewerber/in nennt man „Direktkandidat/in“. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen hat (relative Mehrheitswahl).

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Bürgerinnen und Bürger in den 16 Ländern für eine Partei. Die zur Wahl antretenden Parteien stellen hierzu sog. Landeslisten auf; in Bayern gibt es bei der Wahl des 19. Deutschen Bundestages insgesamt 21 Landeslisten. Je weiter oben die Kandidaten auf dieser Liste stehen, desto größere Chancen haben sie, ein Mandat zu erringen. Wie viele Mandate eine Partei auf der jeweiligen Landesliste erringt, hängt davon ab, wie viele Stimmen die jeweilige Partei im Verhältnis zu den anderen Parteien erhält (Verhältniswahl). Die Zweitstimme ist dabei von größerer Bedeutung als die Erststimme, da sie maßgeblich ist für die Verteilung der Sitze im Bundestag.

Den Parteien, auf die bei der Bundestagswahl nicht mindestens 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, werden keine Sitze zugeteilt (sog. 5 %-Hürde).

Informationen über die Wahlergebnisse im Landkreis Kelheim:

Über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Politik und Verantwortung“, Unterrubrik „Wahlen – Bundestagswahlen“ erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 20.30 Uhr Informationen über das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl für den Landkreis Kelheim. Von vorherigen Anfragen bitten wir abzusehen.