Die Einschreibung am staatlichen Gabelsberger-Gymnasium Mainburg, Ebrantshauser Str. 70, findet vom Montag, dem 08. Mai 2017, bis einschließlich Freitag, dem 12. Mai 2017, zu folgenden Zeiten statt:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr.
Dabei sind vorzulegen: das Original des Übertrittszeugnisses (verbleibt an der Schule), das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde (wird nach Einsichtnahme zurückgegeben), gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss.
Eltern von Schülerinnen und Schülern aus Au und Rudelzhausen werden gebeten, zur Einschreibung ein neues Passbild Ihres Kindes mitzubringen, falls das Kind ab dem kommenden Schuljahr einen MVV-Schulbus benutzt, da die Fahrkarten kurz nach der Einschreibung schon beantragt werden müssen.
In die Anfangsklassen können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den Besuch von vier Grundschulklassen nachweisen und die nach dem 30. September 2005 geboren sind. Ebenfalls aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, denen gestattet wurde, zum Ende der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe 5 zu springen.
Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die im Übertrittszeugnis als „für den Besuch eines Gymnasiums geeignet“ bezeichnet sind (Notendurchschnitt bis 2,33 im Übertrittszeugnis der Grundschule), sowie Überspringer können ohne Probeunterricht an das Gymnasium übertreten. Alle anderen Schüler der 4. Klasse, deren Eignung zum Übertritt in das Gymnasium im Übertrittszeugnis nicht bestätigt worden ist, müssen sich einem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik unterziehen.
Der Probeunterricht findet heuer in der Zeit vom 16. Mai bis 18. Mai 2017 am Gabelsberger- Gymnasium Mainburg statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei amts- oder schulärztlich nachgewiesener Krankheit, kann der Probeunterricht am Beginn des nächsten Schuljahres abgelegt werden.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen und staatlich anerkannten Mittelschulen mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis erfolgt eine Voranmeldung. Die endgültige Anmeldung geschieht dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den geforderten Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht aufweisen, jedoch diesen im Jahreszeugnis erreichen, können ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien angemeldet werden.
Vorangemeldet werden können auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Realschulen, die den Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums anstreben und im Zwischenzeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 aufweisen. Die endgültige Anmeldung erfolgt ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt am Dienstag, dem 12. September 2017, um 7.30 Uhr und endet um 12.30 Uhr.