Widerspruch gegen Pflegegrad lohnt sich

In Deutschland sind rund fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten. Abhängig von der Höhe des festgestellten Pflegegrads stehen der betroffenen Person dann Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss in der Regel ein Pflegegrad vorhanden sein. Der Pflegegrad wird bei der Pflegeversicherung beantragt. Er wird nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgelegt.

Wenn der Antragsteller Zweifel an dem festgelegten Pflegegrad hat oder die Einstufung aus Sicht der/des Betroffenen nicht korrekt ist, so kann ein Widerspruch eingelegt werden. Das muss innerhalb eines Monats nach Feststellung des Pflegegrads geschehen.

Der Medizinische Dienst (MD kurz für Medizinischer Dienst) musste im Jahr 2022 rund ein Drittel der beanstandeten Pflegegrade nachträglich korrigieren. Das zeigt, dass die Gutachten des Medizinischen Dienstes fehleranfällig sind. Es zeigt aber auch, dass das System funktioniert und es sich lohnt, Widerspruch einzulegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird der Pflegegrad korrigiert.

Dass ein Pflegegrad nicht korrekt ist, kann dem MD zufolge unterschiedliche Gründe haben. Es ist zum Beispiel möglich, dass eine pflegebedürftige Person ihre Fähigkeiten bei der Begutachtung besser darstellt, als sie tatsächlich sind. Es kann sich aber auch der Gesundheitszustand und damit der Grad der Pflegebedürftigkeit zwischen dem Termin der Begutachtung und dem letztendlichen Bescheid der Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades verschlechtert haben. Durch die enorme Zunahme an Pflegebegutachtungen hat sich in den vergangenen Jahren das gesamte Verfahren in die Länge gezogen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich in der Zwischenzeit der Pflegegrad verschlechtert hat, ist damit gestiegen.

Die Fehleranfälligkeit ist nicht zuletzt deswegen gegeben, weil die Gutachterinnen und Gutachter unter enormem zeitlichem Druck arbeiten müssen. Die medizinischen Dienste brauchen mehr Personal, um die Arbeit zu bewältigen.

 

Kontakt:

Kerstin Haimerl-Kunze
1. Vorsitzende VdK Ortsverband Mainburg
E-Mail: ov-mainburg@vdk.de

 

Hintergrund

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