Thema heute: Änderungen für 2024 bei den Pflegeleistungen / Pflegegeld für behinderte Menschen und für pflegebedürftige Personen

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle behinderte Menschen, die pflegebedürftig sind ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.

Mit dem neuen Jahr ändert sich auch in der Pflege für jung oder alt wieder einiges. Ab dem 01.01.2024 gelten für einige Pflegeleistungen höhere Beträge, bei anderen Leistungen wurde der Zugang erleichtert. Die wichtigsten Änderungen gehen auf die Pflegereform aus 2023 zurück.

Wenn die betroffene Person bereits Pflegegeld erhält, dann bekommen sie ab Januar automatisch mehr Geld. Die Erhöhung des Pflegegelds 2024 ist die erste Anpassung seit 2017. Die nächste soll zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent erfolgen. Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Pflegegeld ab der Antragsstellung jeden Monat von Ihrer Pflegekasse überwiesen.

Pflegegrad 1: kein Anspruch

Pflegegrad 2: 332 Euro/Monat

Pflegegrad 3: 573 Euro/Monat

Pflegegrad 4: 765 Euro/Monat

Pflegegrad 5: 947 Euro/Monat

 

Kontakt:

Kerstin Haimerl-Kunze
1. Vorsitzende VdK Ortsverband Mainburg
E-Mail: ov-mainburg@vdk.de

 

Hintergrund

Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. setzt sich seit mehr als 70 Jahren für soziale Gerechtigkeit und eine gerechtere Sozialpolitik ein. Der Ortsverband VdK Mainburg ist die aktive Basis direkt vor Ort und die erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder. Wir aus dem Ortsverband VdK Mainburg organisieren ehrenamtlich Infoveranstaltungen, Ausflüge, Diskussionsrunden oder gemeinsame Freizeitaktivitäten. Unsere Kernthemen sind Rente, Pflege, Gesundheit, Behinderung, Frauen und soziale Gerechtigkeit.