Landratsamt Kelheim weist auf Vereinspauschale hin – Antragsfrist 01.03.2024 beachten
Das Landratsamt Kelheim macht auf die Frist zur Beantragung der Vereinspauschale aufmerksam. Die Anträge müssen bis spätestens 01.03.2024 beim Landratsamt Kelheim, Außenstelle Hemauer Straße 48, (Zi.Nr. H 209, Roland Rabl) eingereicht werden. Da es sich hier um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Voraussetzung
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Vereinspauschale zu erhalten:
• Verein mit eigener Rechtsfähigkeit
• als gemeinnützig anerkannt
• geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse
• Vereinssitz in Bayern
• Vereinszweck: Pflege des Sports
• Verbandangehörigkeit
• aktive Jugendarbeit
• 10% der Gesamtmitglieder max. 26 Jahre alt (zum 01.01.2024)
Das Beitragsaufkommen des Vereins muss im letzten Jahr vor der Bewilligung so hoch gewesen sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen entspricht:
• 12 Euro/Mitglied bis einschließlich 13 Jahre
• 25 Euro/Mitglied bis einschließlich 17 Jahre
• 50 Euro/Mitglied ab 18 Jahre
Als Unterlagen sind der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und gültige Übungsleiterausweise bzw. bei DOSB Lizenzen der Ausdruck notwendig. Ein unvollständiger Antrag kann nicht akzeptiert werden und führt dazu, dass die Antragsfrist nicht eingehalten wird. Sofern der Verein für das Jahr 2023 einen Heizkostenzuschuss erhalten haben, wird noch der Verwendungsnachweis für den Energiepreiszuschuss benötigt.
Fragen?
Bei Fragen steht Roland Rabl vom Landratsamt Kelheim zur Verfügung: Tel. 09441 2073311
Antrag herunterladen: www.landkreis-kelheim.de > Amt & Service > Formulare > unter „S“ > Sportförderung-Vereinspauschale
Weitere Infos zum Thema: www.innenministerium.bayern.de (Sport und Gesellschaft, Sport, Vereinspauschale)