In der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK) verkehren die Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs auch ab der KW2 im Ferienfahrplan, also wie an schulfreien Tagen. Diese Regelung gilt von Montag, 11.01.2021 bis Sonntag, 31.01.2021. Außerdem wird die unentgeltlich durchgeführte Beförderung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit ausgesetzt.

Im Rahmen der coronabedingten Maßnahmen im Landkreis Kelheim bitten wir die Vorgabe zu beachten, dass Fahrgäste ab dem sechsten Lebensjahr verpflichtet sind, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Foto: VLK Kelheim