Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger zum neunten Mal das Europäische Parlament. Seit 1979 wird das Europäische Parlament alle fünf Jahre direkt gewählt. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde als Wahltag Sonntag, 26. Mai 2019 festgelegt.

Die Wahl findet europaweit in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt:

Belgien Italien Portugal Bulgarien Kroatien Rumänien Dänemark Lettland Schweden Deutschland Litauen Slowakei Estland Luxemburg Slowenien Finnland Malta Spanien Frankreich Niederlande Tschechien Griechenland Österreich Ungarn Irland Polen Vereinigtes Königreich Zypern

Nach gegenwärtigem Stand wird das Vereinigte Königreich (noch) der Europäischen Union angehören. Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, leben nach wie vor in einem EU-Mitgliedsstaat.

Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon besteht das Europäische Parlament aus 751 Abgeordneten (750 Sitze plus Präsident). Als größter Mitgliedsstaat entsendet Deutschland 96 Abgeordnete.

Allgemeine Informationen

Die Kreiswahlleiterin Astrid Heuberger sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Europawahl im Landkreis Kelheim. Insbesondere hat sie das vorläufige Ergebnis der Europawahl im Landkreis zu ermitteln und die Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorzubereiten.

In ihrer Funktion als Kreiswahlleiterin führt Frau Heuberger auch den Vorsitz im Kreiswahlausschuss, der das endgültige Wahlergebnis im Landkreis Kelheim feststellt. Neben der Vorsitzenden besteht der Kreiswahlausschuss aus sechs stimmberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und den sonstigen politischen Vereinigungen nach der Reihenfolge ihrer im Landkreis Kelheim bei der letzten Europawahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.

Weitere Informationen zur Europawahl am 26. Mai 2019 wie z. B. ein Stimmzettelmuster oder Bekanntmachungen der Kreiswahlleiterin finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Europawahlen“.

Für weitere, überregionale Informationen zur Europawahl verweisen wir auf den Internetauftritt des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen) bzw. des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).

Wann ist die Wahl?

Europaweit wird vom 23. bis 26. Mai 2019 das Europäische Parlament neu gewählt. In manchen EU-Staaten haben die Wahlberechtigten sogar zwei Tage Zeit, um zur Wahlurne zu gehen. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet hier selbst nach seinen Wahltraditionen, an welchem Tag und wie lange die Wahllokale geöffnet haben.

In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Bei der Europawahl sind alle deutschen Staatsbürger und Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wählen darf jedoch nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Im Landkreis Kelheim dürfen am 26. Mai 2019 ca. 92.500 Bürgerinnen und Bürger an der Europawahl teilnehmen.

Wer wird gewählt?

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht das Europäische Parlament insgesamt aus 751 Abgeordneten (750 Sitze + Präsident). Als größter Mitgliedsstaat entsendet Deutschland 96 Abgeordnete (2009: 99 Abgeordnete). Der Brexit hat nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Juni 2018 hierauf keine Auswirkungen.

Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Weitere Aufgaben sind z. B. die Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts sowie die Kontrolle der EU-Institutionen wie z. B. der Kommission. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg.

Wie wähle ich?

Im Landkreis Kelheim gibt es insgesamt 115 Wahlbezirke und 46 Briefwahlvorstände (siehe angefügte Anlage). Wählen kann nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Es darf jedoch nur in dem Wahlbezirk gewählt werden, für den die Wahlbenachrichtigungskarte ausgestellt ist.

Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann entweder in einem anderen Wahlbezirk im Landkreis Kelheim oder per Briefwahl gewählt werden.

Die reguläre Antragsfrist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 24. Mai 2019, 18:00 Uhr.

Bei der Europawahl hat jeder Wähler eine Stimme. Gewählt werden können nur Parteien oder sonstige politische Vereinigungen, jedoch keine Einzelpersonen. Eine Liste kann somit nur als Ganzes angekreuzt werden. Die Kandidaten der vorderen Listenplätze sind mit Namen und Wohnort vermerkt.

Wer ist gewählt?

Als Wahlsystem ist in allen Ländern das Verhältniswahlrecht festgelegt. Die genaue Ausgestaltung ist jedoch wiederum den Mitgliedstaaten selbst überlassen. In Deutschland gibt es seit der Europawahl 2014 keine Sperrklauselregelung mehr.

Die Sitze werden in Deutschland nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung)verteilt. Dieses Sitzverteilungsverfahren wird auch bei der Bundestagswahl sowie bei den Allgemeinen Kommunalwahlen ab dem Jahr 2020 verwendet.

Seit 2004 ist eine Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar mit einem Mandat als Abgeordneter in einem der nationalen Parlamente oder einer Landesregierung.

Informationen über die Wahlergebnisse im Landkreis Kelheim

Über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Europawahlen“ erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 20 Uhr Informationen über das vorläufige Ergebnis im Landkreis Kelheim.