Am 07.02.019 fand im Landratsamt Kelheim die Einbürgerung von 7 Erwachsenen statt. In seiner Ansprache ging Landrat Martin vor allem darauf ein, dass sich mit der Anerkennung als deutscher Staatsbürger und mit dem Erhalt des deutschen Passes sämtliche staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten ergeben. Wesentliche Grundrechte unseres Grundgesetzes seien nicht Rechte, die allen Bürgern zustehen, sondern sogenannte Deutschenrechte, die man mit der heutigen Einbürgerung erwerben werde. Grundrechte seien unter anderem die freie Berufswahl, das Recht Vereine zu gründen, Versammlungen abzuhalten sowie der Zugang zu öffentlichen Ämtern. Besonders wichtig sei aber auch das aktive und passive Wahlrecht, also die Mitwirkung in unserer Demokratie. Allerdings, so der Landrat, sind mit all diesen Rechten aber auch verfassungsrechtliche Pflichten verbunden, so z. B. die Beachtung der Verfassung und der Gesetze und auch die Schulpflicht.

Abschließend ermunterte der Landrat alle, aktive deutsche Staatsbürger zu werden, die in unserer demokratischen Gesellschaft den Staat auf allen Ebenen mitgestalten und mitprägen.

Nach der Überreichung der Einbürgerungsurkunde und einem kleinen „Wir-sind-Landkreis-Kelheim-Präsent“ fand man sich zu einem gemeinsamen Foto zusammen. Eingebürgert wurden 7 Erwachsene aus Peru, Kosovo, Österreich, Vietnam, Philippinen, Indien und Rumänien.

Foto: Landrat Martin Neumeyer, Fritz Grünbeck (Landratsamt) und die neuen deutschen Staatsbürger. (Fotoquelle: Sonja Endl, Landratsamt Kelheim)