Verschneite Straßen im Stadtgebiet: Ordnungsamt erinnert an Räum- und Streupflicht

Der Winter hat sich mit den ersten starken Schneefällen bemerkbar gemacht. Die Stadt Mainburg nimmt die Witterungsverhältnisse zum Anlass, um Grundstückseigentümer an ihre Räum- und Streupflicht zu erinnern.

Wer muss der Räum- und Streupflicht nachkommen und wo?

Alle Eigentümer von bebauten oder unbebauten Grundstücken im Stadtgebiet sind verpflichtet, die Gehwege bei Schnee oder Glatteis zu räumen und zu streuen. Mieter sind häufig mietvertraglich zu diesen Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch für Eigentümer von sog. Hinterliegergrundstücken – also Grundstücken, die zwar nicht direkt an eine öffentliche Straße angrenzen, aber über sie erschlossen sind (beispielsweise über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht).

Die Gehsteigfläche vor dem Grundstück oder – wenn ein Gehsteig fehlt, einen mindestens 1,50 m breiten für die Fußgänger nutzbaren Streifen. Zu räumen sind die Gehwege vor dem Grundstück auf dessen gesamter Straßenfrontlänge. Grenzt das Grundstück an mehrere öffentliche Straßen, so umfasst die Räum- und Streupflicht die Gehwege jede der angrenzenden oder erschließenden Straßen.

Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse und der Breite des Schneeräumschildes kann es passieren, dass der Schneepflug die frisch geräumte Grundstückseinfahrt im Vorbeifahren wieder zuschiebt. Vor allem dann, wenn der von Anliegern geräumte Schnee auf der Straße abgelagert wird.

Die Fahrer des Mainburger kommunalen Winterdienstes sind bemüht, diese unerfreulichen Schneewälle vor der Grundstückseinfahrt der Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich zu vermeiden. Die wieder zugeschobene Räumfläche muss leider erneut vom Schnee befreit werden. Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme erleichtern den Winterdienst für alle.

Wann?

An Werktagen 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Wie oft?

Mehrmals täglich, wenn dies zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist (z. B. bei Eisbildung oder neuen Schneefall).

Was passiert, wenn jemand nachlässig ist?

Wer nicht oder nur ungenügend räumt und streut, muss mit Schadensersatzforderungen und strafrechtlichen Folgen rechnen. Außerdem kann jeder Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Eine Bitte:

Der Winterdienst braucht auf den Straßen Platz. Bitte halten Sie bei Schnee und Glatteis die Straßenkreuzungen und Einmündungen frei. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück und achten Sie beim Parken Ihres Autos in engen Straßen darauf, dass die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können. Trotz eines sehr gut organisierten Winterdienstes, ist bei einsetzendem Schneefall und einsetzendem Glatteis eine sofortige und gleichzeitige eisfreie Straße nicht überall möglich. Jeder sollte deshalb sein Verkehrsverhalten zur eigenen Sicherheit auf die entsprechenden Witterungs- und Straßenverhältnisse einstellen und seine Aufmerksamkeit besonders erhöhen.