Allgemeine Informationen

Der Landkreis Kelheim bildet bei der Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 den Stimmkreis 203 Kelheim.

Der Leiter des Wahlkreises Niederbayern, Regierungspräsident Rainer Haselbeck, ernannte Frau Regierungsdirektorin Astrid Heuberger zur Stimmkreisleiterin und Herrn Verwaltungsamtmann Franz Sixt zu deren Stellvertreter.

Die Stimmkreisleiterin sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Stimmkreis Kelheim. Insbesondere hat sie die vorläufigen Ergebnisse der Landtags- und der Bezirkswahl für den Stimmkreis zu ermitteln und die Feststellung der endgültigen Ergebnisse durch den Stimmkreisausschuss vorzubereiten.

In ihrer Funktion als Stimmkreisleiterin führt Frau Heuberger auch den Vorsitz im Stimmkreisausschuss, der die endgültigen Wahlergebnisse für den Stimmkreis Kelheim feststellen wird. Neben der Vorsitzenden besteht der Stimmkreisausschuss aus sechs stimmberechtigten Beisitzern, welche aus den Parteien und Wählergruppen nach der Reihenfolge ihrer im Stimmkreis bei der letzten Landtagswahl erreichten Stimmenzahlen ausgewählt werden.

Weitere Informationen zu den Wahlen am 14. Oktober 2018, wie z. B. Bekanntmachungen usw. finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen“.

Für weitere, überregionale Informationen zu den Wahlen verweisen wir auf den Internetauftritt des Landeswahlleiters unter der Adresse

https://www.wahlen.bayern.de/

Wann ist die Wahl?

Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am Sonntag, den 14. Oktober 2018 statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Bei der Landtags- und Bezirkswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern (für die Landtagswahl) bzw. im Regierungsbezirk Niederbayern (für die Bezirkswahl) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich in Bayern bzw. im Regierungsbezirk aufhalten.

Im Landkreis Kelheim dürfen am 14. Oktober 2018 ca. 88.000 Bürgerinnen und Bürger an der Landtags- und Bezirkswahl teilnehmen.

Wer wird gewählt?

Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen.

In Bayern werden 91 Abgeordnete in den Stimmkreisen direkt gewählt, die restlichen 89 Abgeordneten werden aus den Wahlkreislisten gewählt. 18 Abgeordnete entfallen dabei auf den Wahlkreis Niederbayern.

Der Landtag ist als Volksvertretung ein zentrales Verfassungsorgan des Freistaates Bayern und wirkt u. a. bei der Regierungsbildung mit. Weitere Aufgaben sind die Gesetzgebung sowie die Kontrolle von Regierung und Verwaltung.

Zusammen mit der Landtagswahl finden in Bayern auch die Wahlen für die sieben bayerischen Bezirkstage statt. Der Bezirkstag Niederbayern besteht aus 18 Bezirksräten, die (wie bei der Landtagswahl) zur Hälfte direkt in den Stimmkreisen, zur anderen Hälfte über die Wahlkreislisten gewählt werden. Die Bezirke erfüllen jedoch nicht Aufgaben der Staatstätigkeit, sondern sind kommunale Körperschaften mit dem Recht, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln und sind damit die „dritte kommunale Ebene“ in Bayern. Sie erledigen die kommunalen Aufgaben, welche die Gemeinden und Landkreise aufgrund des Einzugsbereichs und des Finanzrahmens nicht alleine bewältigen können (z. B. Gesundheitswesen, Sozialwesen usw.).

Wie wähle ich?

In Bayern gibt es sieben Wahlkreise; jeder Regierungsbezirk bildet dabei einen Wahlkreis.

Diese Wahlkreise sind wiederum in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“. In Bayern gibt es insgesamt 91 Stimmkreise. Der Stimmkreis 203 Kelheim besteht aus dem Landkreis Kelheim.

Gewählt werden darf nur in dem Stimmbezirk, für den die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde bzw. durch Briefwahl. Im Stimmkreis Kelheim gibt es 144 Stimmbezirke und 57 Briefwahlvorstände.

Wählen kann nur, wer entweder in einem Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Mit dem Wahlschein, welcher bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden muss, kann entweder in einem anderen Stimmbezirk des Stimmkreises Kelheim oder per Briefwahl gewählt werden. Jedermann kann Briefwahlunterlagen beantragen. Diese werden automatisch mit dem Wahlschein versandt. Die Briefwahlunterlagen dürfen nunmehr auch von jedem Wahlberechtigten nach Vorlage einer Vollmacht in der Gemeinde abgeholt werden; ein Bevollmächtigter darf jedoch nur maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

Sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen – eine Erststimme (kleiner Stimmzettel) und eine Zweitstimme (großer Stimmzettel).

Mit der Erststimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe für den Stimmkreis Kelheim gewählt. Diesen Bewerber/in nennt man „Direktkandidat/in“. Der Wähler kann den Kandidaten wählen, zu dem er einen persönlichen, direkten Bezug hat. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen hat.

Mit der Zweitstimme wird ein Bewerber oder eine Bewerberin einer Partei oder Wählergruppe auf der Wahlkreisliste gewählt. Der Wähler kann seine Stimme auf der Wahlkreisliste aber auch nur einer bestimmten Partei oder Wählergruppe geben. In diesem Fall wird auf die Möglichkeit, Einfluss auf die von der Partei/Wählergruppe vorgegebene Reihenfolge der Kandidaten zu nehmen, verzichtet.

Den Wahlvorschlägen, auf die bei der Landtagswahl nicht mindestens 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, werden keine Sitze zugeteilt (sogenannte 5 %-Hürde). Bei der Bezirkswahl gibt es diese Sperrklausel dagegen nicht.

Wie wird das Wahlergebnis ermittelt?

Für jeden Wahlkreis werden die gesamten Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Stimmen werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren für die einzelnen Parteien und Wählergruppen in Mandate umgerechnet. Von dieser Zahl werden die von ihren jeweiligen Bewerbern anhand der Erststimmen in den Stimmkreisen direkt gewonnenen Sitze abgezogen. Die verbleibenden Sitze werden an die Bewerber auf den Wahlkreislisten entsprechend ihrer Stimmenzahl verteilt.

Dabei werden die Stimmen, die ein Stimmkreisbewerber in seinem Stimmkreis und jene, die er auf der Wahlkreisliste erhalten hat, zusammengezählt.

Informationen über die Wahlergebnisse im Stimmkreis Kelheim:

Über die Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Rubrik „Landkreis“, Unterrubrik „Wahlen – Landtagswahlen“ erhalten Sie am Wahlabend, ab ca. 21 Uhr Informationen über die vorläufigen Teilergebnisse der Landtagswahl für den Stimmkreis Kelheim. Wir bitten daher von Anfragen vor 21 Uhr abzusehen.

Das vorläufige Teilergebnis der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim liegt erst am Montag, den 15. Oktober 2018, ab ca. 9 Uhr vor. Dieses erhalten Sie ebenfalls auf der oben genannten Seite unter der Unterrubrik „Wahlen – Bezirkswahlen“. Mit der Bekanntgabe eines vorläufigen Teilergebnisses der Bezirkswahl für den Stimmkreis Kelheim ist deshalb am Wahlabend durch das Landratsamt nicht zu rechnen; wir bitten deshalb von etwaigen Anfragen abzusehen.