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Die Einschreibung am staatlichen Gabelsberger Gymnasium Mainburg, Ebrantshauser Str. 70, findet  vom Montag, dem 09. Mai 2016 bis einschließlich Freitag, dem 13. Mai 2016, zu folgenden Zeiten statt:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag  von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 11:30  Uhr.

Dabei sind vorzulegen:

das Original des Übertrittszeugnisses (verbleibt an der Schule), das Original  des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde (wird nach Einsichtnahme zurückgegeben),  gegebenenfalls ein Sorgerechtsbeschluss.

Eltern von Schülerinnen und Schülern aus Au und Rudelzhausen werden gebeten, zur Einschreibung  ein neues Passbild Ihres Kindes mitzubringen, falls das Kind ab dem kommenden Schuljahr einen  MVV-Schulbus benutzt, da die Fahrkarten kurz nach der Einschreibung schon beantragt werden  müssen.

In die Anfangsklassen können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den Besuch von  vier Grundschulklassen nachweisen und die nach dem 30. September 2004 geboren sind.  Ebenfalls aufgenommen werden können Schülerinnen und Schüler, denen gestattet wurde, zum Ende  der Jahrgangsstufe 3 in die Jahrgangsstufe 5 zu springen.

Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe, die im Übertrittszeugnis als für den Besuch eines  Gymnasiums geeignet bezeichnet sind (Notendurchschnitt bis 2,33 im Übertrittszeugnis der  Grundschule), sowie Überspringer können ohne Probeunterricht an das Gymnasium übertreten. Alle  anderen Schüler der 4. Klasse, deren Eignung zum Übertritt in das Gymnasium im Übertrittszeugnis  nicht bestätigt worden ist, müssen sich einem Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik  unterziehen.

Probeunterricht

Der Probeunterricht findet heuer in der Zeit vom 31. Mai bis 02. Juni 2016 im Gabelsberger-Gymnasium Mainburg statt. Nur in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei amts- oder  schulärztlich nachgewiesener Krankheit, kann der Probeunterricht am Beginn des nächsten  Schuljahres abgelegt werden.

Für Schüler der Jahrgangsstufe 5 der staatlichen und staatlich anerkannten Mittelschulen mit einem  Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Deutsch und Mathematik im Zwischenzeugnis  erfolgt eine Voranmeldung. Die endgültige Anmeldung geschieht dann in den ersten drei Ferientagen  der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses. Schüler, die im Zwischenzeugnis der  Jahrgangsstufe 5 den geforderten Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht  aufweisen, jedoch diesen im Jahreszeugnis erreichen, können ohne Voranmeldung ebenfalls in den  ersten drei Ferientagen der Sommerferien angemeldet werden.

Vorangemeldet werden können auch Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Realschulen, die den Übertritt  in die 5. Klasse des Gymnasiums anstreben und im Zwischenzeugnis in den Fächern Deutsch und  Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,5 aufweisen. Die endgültige Anmeldung erfolgt  ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Unterrichtsbeginn neues Schuljahr

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt am Dienstag, dem 13. September 2016, um 7.30 Uhr  und endet um 12.30 Uhr.