Aufgrund des Coronavirus sind die Wertstoffhöfe und Bauschuttdeponien im Landkreis Kelheim geschlossen. Die Abholung des täglichen Entsorgungsbedarfs (Restmüll, Altpapier, Biomüll, gelber Sack, Sperrmüll gegen Anmeldung) ist weiterhin gewährleistet.

Grüngut

Durch die zunehmende Gartenarbeit wird es für die Anlieferung von Grüngut (höchstens 1 m³) ab Sa. 04.04.2020 eine Sonderregelung geben: Die Wertstoffhöfe (Arnhofen, Haunsbach, Wildenberg, Painten) haben wieder zu den üblichen Zeiten geöffnen.

ACHTUNG: Auf den Wertstoffhöfen können jeweils nur eine beschränkte Anzahl von Fahrzeugen zeitgleich eingelassen werden, was  zu Staus und Wartezeiten vor den Toren führen wird. Darum: Lagern Sie Ihre Grüngutabfälle nach Möglichkeit zwischen oder kompostieren Sie diese.

Beachten Sie folgende Punkte bei der Anlieferung:
• im Fahrzeug warten, bis sie eingelassen werden
• Anlieferung nur als Einzelperson
• 3 m Mindestabstand zu anderen Anlieferern und Personal
• max. 1 m³ für einen zügigen Ablauf
• NUR Grüngut, Anderes wird zurückgewiesen

Sperrmüll

Jeder Haushalt im Landkreis Kelheim hat einmal im Jahr die Möglichkeit 3 m³ Sperrmüll gegen Anmeldung am Abholungstermin an der Straße bereitzustellen und abholen zu lassen. Dieser Service wird vorerst befristet bis zum 31.05.2020 um eine weitere Abholung gegen Gebühr in Höhe von pauschal 39,00 € erweitert. Ihren Sperrmüll können Sie unter www.landkreis-kelheim.de Rubrik: „OnlineService“ bequem von Zuhause anmelden.

Weitere Fragen? Sie erreichen die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Kelheim unter: Tel. 09441 2071512